Anti-Korruption und
Compliance Grundsätze

ETHISCHE GRUNDSÄTZE

Die LBU Real. Gruppe folgt in ihrem Handeln ethischen Grundsätzen: wir wollen hiermit unsere Werte stärken und orientieren unser Handeln ferner an diesem besonderen Wertesystem. Diese Beachtung befähigt uns dazu, geschäftlich erfolgreich zu agieren und gleichzeitig unsere Gesellschaft und Umwelt zu schützen und das Vertrauen zu anderen Partnern zu entwickeln.

Integrität, Geradlinigkeit und Mut sind unsere Leitlinien. Wir in der LBU Real.-Gruppe gehen respektvoll miteinander um, sind verantwortungsbewußt und stehen für unser Handeln ein. Rechtmäßiges Handeln, Fairness, Integrität, Verantwortung und Transparenz sind die Säulen unserer Reputation und unseres Erfolges.

Zweck dieser Erklärung ist es, den Mitarbeitern der LBU Real. (unabhängig von Standort und Tätigkeitsgebiet) sowie jedem, der in beliebiger Eigenschaft im Auftrag der LBU Real. handelt, allgemeine Grundsätze und Regeln darüber an die Hand zu geben, wie man Bestechungs- und Korruptionssachverhalte erkennt, damit umgeht und wie Regeln und Vorschriften zur Bestechungsbekämpfung einzuhalten sind.

Zur Wahrung der Reputation sowie der hohen rechtlichen und moralischen Standards der LBU Real. Gruppe wird eine Null-Toleranz gegenüber Bestechung und Korruption verfolgt. Die LBU Real. Gruppe ist in ihrem geschäftlichen Handeln den Grundsätzen von Fairness, Ehrlichkeit, Transparenz und Integrität verpflichtet.

BESTECHUNG

Eine Handlung, die das (unmittelbare oder mittelbare) Anbieten, Versprechen, Gewähren, Fordern oder Empfangen von Geld oder sonstigen Leistungen beinhaltet, ist dann ungesetzlich, wenn sie der Verschaffung eines Vorteils im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb oder als Anreiz bzw. Belohnung für eine unrechtmäßige Handlung, jeweils begangen durch die LBU Real. Gruppe, deren Konzerngesellschaften, Mitarbeiter, Geschäftspartner oder sonstige im Auftrag der LBU Real. Gruppe handelnde Personen, dient.

Jedem LBU Real.-Mitarbeiter obliegt es, Bestechungen und andere Arten der Korruption zu verhindern, aufzudecken und zu melden.

LBU Real. VERBIETET ihren Mitarbeitern und Geschäftspartnern

  • einen wirtschaftlichen Vorteil oder eine sonstige Leistung zugunsten eines Amtsträgers oder eines sonstigen Dritten unmittelbar oder mittelbar anzubieten, zu versprechen, zu gewähren oder zu bezahlen bzw. jemanden hiermit zu beauftragen („aktive Bestechung“) oder einen wirtschaftlichen Vorteil oder eine sonstige Leistung von einem Amtsträger oder einem Dritten unmittelbar oder mittelbar anzunehmen oder zu fordern bzw. jemanden hiermit zu beauftragen („passive Bestechung“),

falls diese Handlungen darauf abzielen,

  • einen Amtsträger dahingehend zu beeinflussen oder ihn dazu zu veranlassen, eine öffentliche Funktion in unzulässiger Weise auszuüben oder eine Amtshandlung vorzunehmen (bzw. zu unterlassen) oder eine sonstige Entscheidung unter Verletzung einer Amtspflicht zu treffen, oder den Amtsträger für die Erfüllung einer Dienstpflicht zu bezahlen oder
  • einen Dritten dazu zu veranlassen oder dahingehend zu beeinflussen, eine geschäftliche Handlung (i) unter Verstoß gegen die Pflichten eines privaten Amtes oder (ii) zum Zwecke des Abschlusses eines unrechtmäßigen Geschäftes und/oder der Erlangung eines unrechtmäßigen Wettbewerbsvorteils vorzunehmen, oder gegen maßgebliche Gesetze zu verstoßen.

Bestechung kann durch verschiedene (finanzielle oder nicht finanzielle) Handlungen begangen werden. Gewöhnliche alltägliche oder soziale Handlungen wie die Gewährung von Unterkunft können in manchen Fällen ebenfalls eine Bestechung darstellen.

Das oben dargestellte Verbot ist nicht auf Geldzahlungen beschränkt. Dies umfasst ebenfalls die Gewährung von unangemessenen Geschenken oder deren Annahme.

Jeder Adressat dieser Vorgaben trägt, soweit er davon betroffen ist, die Verantwortung für ihre Einhaltung. Führungskräfte haben im Rahmen ihres Verantwortungsbereichs sicherzustellen, dass die Richtlinie von ihren Kollegen und Mitarbeitern beachtet und eingehalten wird. Sie haben außerdem alle Maßnahmen zu ergreifen, die dazu dienen, mögliche Richtlinienverstöße zu verhindern, zu erkennen und zu melden.

Die Tatsache, dass Zahlungen oder sonstige Leistungen, die zugunsten eines Amtsträgers oder eines Dritten bzw. eines ihrer Angehörigen oder einer von dem Amtsträger/Dritten benannten Person vorgenommen werden, Bestechungshandlungen nach dieser Richtlinie darstellen können, gilt als einem Adressaten der Richtlinie „bekannt“, wenn er (i) Warnungen oder verdächtiges Verhalten (so genannte „rote Flaggen“) bewusst ignoriert oder (ii) fahrlässig gehandelt hat (z. B. durch Unterlassen eines ordnungsgemäßen Due Diligence-Verfahrens).

GESCHÄFTSPARTNER

Im Umgang mit Geschäftspartnern haben die LBU Real.-Mitarbeiter die folgenden Mindestanforderungen zu beachten:

Geschäftspartner müssen in Sachen Ehrlichkeit, lauterer Geschäftspraktiken und ethischer Standards eine hervorragende Reputation besitzen.

Ein potenzieller Geschäftspartner ist einer besonderen Due Diligence-Prüfung zu unterziehen, wobei diese Due Diligence-Prüfung im Verhältnis zu der Tätigkeit zu stehen hat, die Gegenstand der Beziehung zu diesem Geschäftspartner ist.

Der gemäß des Vertrages zwischen der LBU Real. und dem Geschäftspartner zu zahlende Betrag hat dem marktüblichen Preis zu entsprechen und muss in einem vernünftigen Verhältnis zum Vertragsgegenstand stehen, wobei dieser Betrag dem aus der schriftlichen Vereinbarung ersichtlichen Betrag zu entsprechen hat und in den Geschäftsbüchern der LBU Real. transparent und wahrheitsgemäß zu erfassen ist.

Der Geschäftspartner hat die Geschäftsleitung der LBU Real. unverzüglich über jede gesetzeswidrige Anforderung einer (Geld- oder Sach-) Leistung zu informieren, die er im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages erhält.

VERMITTLER / MAKLER

Vermittler stellen eine Unterkategorie von Geschäftspartnern dar, deren Tätigkeit angesichts des besonderen Geschäftsfeldes, in dem sie tätig sind, mit besonderen Bestechungs- und Korruptionsrisiken behaftet ist.

GESCHENKE

Geschenke, wirtschaftliche Vorteile und sonstige Leistungen dürfen nur dann zugewendet oder entgegengenommen werden, wenn sie als geschäftliche Gefälligkeit anzusehen sind und die Integrität und/oder der Ruf der beteiligten Parteien hierdurch keinen Schaden nimmt. Die betreffende geschäftliche Gefälligkeit darf außerdem von einem unbeteiligten Dritten nicht als Mittel zum Zweck angesehen werden, sich einen Vorteil zu verschaffen oder den Begünstigten zur Dankbarkeit verpflichten zu wollen.

Geschenke, wirtschaftliche Vorteile und sonstige Leistungen (unabhängig davon, wie sie angeboten oder entgegengenommen werden) haben sich in einem vernünftigen, angemessenen Rahmen zu halten und sind in gutem Glauben zu gewähren.

Geschenke, wirtschaftliche Vorteile und sonstige Leistungen dürfen nicht aus Geldzahlungen bestehen; sind nach Maßgabe lauterer Geschäftspraktiken sowie in gutem Glauben zu gewähren; dürfen nicht als Mittel angesehen werden, dessen Zweck darin besteht, einen gesetzeswidrigen Einfluss auf den Begünstigten auszuüben oder vom Begünstigten als Gegenleistung einen Vorteil zu erlangen; haben sich in einem den Umständen entsprechenden, vernünftigen Rahmen zu halten; müssen mit den üblichen Standards geschäftlicher Gefälligkeiten im Einklang stehen; müssen mit den örtlichen, für Amtsträger und Dritte geltenden Gesetzen und Verordnungen im Einklang stehen.

SPENDEN  UND  SPONSORING

Politische Spenden können Formen oder Methoden der Korruption darstellen und demzufolge eine Haftung für Korruption nach sich ziehen. Politische Spenden der LBU Real. dürfen insbesondere nicht als unzulässiges Korruptionsmittel zur Beibehaltung oder Erlangung eines geschäftlichen Vorteils verwendet werden (z. B. indem politische Spenden dafür verwendet werden, die Vergabe von Aufträgen zu beeinflussen, Erlaubnisse oder Genehmigungen zu erlangen oder eine Gesetzesreform zu erreichen, die für das Geschäft der LBU Real. vorteilhaft sein könnte).

Sponsoring, wohltätige Zuwendungen und Spenden Sponsoringtätigkeiten, wohltätige Zuwendungen und Spenden können als unzulässige Mittel zur unmittelbaren oder mittelbaren Vornahme von Bestechungs- oder Korruptionshandlungen verwendet werden.

Zuwendungen dürfen nur zugunsten zuverlässiger Organisationen mit einem hervorragenden Ruf in Sachen Ehrlichkeit und lauteren Geschäftspraktiken und nur im Einklang mit den Bestimmungen der maßgeblichen örtlichen Gesetze gewährt werden. Der Begünstigte hat nachzuweisen, dass er alle Anforderungen erfüllt und alle Bestätigungen eingeholt hat, die für ein Handeln im Einklang mit den maßgeblichen Gesetzen vorgeschrieben sind. Geldzuwendungen sind unter Einhaltung des genehmigten Budgets zu leisten.

BUCHHALTUNG / RECHNUNGSLEGUNG

Nach den maßgeblichen Gesetzen, insbesondere nach den Vorschriften zur Rechnungslegung gem. HGB, dem Steuerrecht und deren einschlägigen Verordnungen, hat die LBU Real. über ihre geschäftlichen Tätigkeiten ausführlich und vollständig Buch zu führen.

Die Geschäftsbücher der LBU Real. haben mit den maßgeblichen Rechnungslegungsgrundsätzen im Einklang zu stehen und die jeder Geschäftstätigkeit zugrunde liegenden Tatsachen so transparent und vollständig wie möglich wiederzugeben. Sämtliche Kosten, Verbindlichkeiten, Erträge, Zahlungen und Zahlungsverpflichtungen sind unverzüglich so genau und vollständig wie möglich in die Finanzunterlagen einzutragen. Sie sind nach Maßgabe der einschlägigen Gesetze und Verordnungen sowie der internen Kontroll- und Prüfungsgrundsätze ordnungsgemäß zu dokumentieren, zu veröffentlichen und zu verbuchen. Jede Eintragung in die Geschäftsbücher der LBU Real. ist ebenso wie die damit zusammenhängende Dokumentation einem externen Prüfer auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.

Eine geleistete Zahlung ist ebenso wie die im Zusammenhang damit stehende durch die LBU Real. ausgeübte Geschäftstätigkeit ordnungsgemäß in die maßgeblichen Geschäftsbücher einzutragen. Dabei müssen die jeweiligen Aufzeichnungen die betreffende Geschäftstätigkeit sowie die Übertragung und den Erwerb von Gütern im Einzelnen korrekt wiedergeben. Dieser Grundsatz gilt für alle Kosten und Tätigkeiten, unabhängig von ihrer Signifikanz oder Wesentlichkeit

Jeder Geschäftspartner – sowie jeder, der eine finanzielle Beziehung zur LBU Real. unterhält – hat die LBU Real. die zur jeweiligen Geschäftstätigkeit gehörende Dokumentation vorzulegen, damit die Korrektheit der Angaben überprüft werden kann. Diese Dokumentation hat in jeder Hinsicht vollständig, wahrheitsgemäß und richtig zu sein.

MAßNAHMEN BEI VERSTÖßEN

Jede tatsächliche, angenommene oder gemutmaßte Tätigkeit, die eine Bestechungs- oder Korruptionshandlung darstellen könnte (einschließlich eines unzulässigen oder ungewöhnlichen, von oder im Auftrag eines Amtsträgers oder eines Dritten ausgesprochenen Verlangens), ist dem jeweiligen direkten Vorgesetzten, dem Hauptansprechpartner des Geschäftspartners oder dem Geschäftsführer zu übermitteln.

Weigert sich ein LBU Real.-Mitarbeiter auf Anweisung, eine Tätigkeit auszuüben, die gegen die in dieser Richtlinie niedergelegten Grundsätze verstößt, darf er deshalb nicht entlassen, beruflich herabgestuft, suspendiert, bedroht, überlastet oder am Arbeitsplatz diskriminiert werden.

STAND: Leipzig, 1. Januar 2023

Die Geschäftsleitung